Vorarbeiten nach §44 EnWG

Das Gleichstromprojekt A-Nord ist als Vorhaben mit der Nummer 1 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) verankert. Wir von der Amprion GmbH haben den gesetzlichen Auftrag, die Leitung zu planen, zu bauen und in Betrieb zu nehmen. Obwohl die Bundesnetzagentur noch keinen Korridor festgelegt hat, in dem die Erdkabeltrasse liegen wird, beginnen wir wegen des ambitionierten Projektzeitplans bereits jetzt mit verschiedenen Vorarbeiten. Unser Ziel ist es, frühzeitig Planungsunterlagen für eine potenzielle Trasse vorzubereiten, um nach Ende der Bundesfachplanung direkt in das Planfeststellungsverfahren starten zu können. Bei den Vorarbeiten konzentrieren wir uns auf die aus unserer Sicht wahrscheinlichste Korridorvariante.

§ 44 EnWG – Grundlage der Vorarbeiten

Die Vorarbeiten erfolgen auf Grundlage des § 44 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Danach müssen Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte Arbeiten dulden, die zur Vorbereitung der Planung, der späteren Baudurchführung oder für Unterhaltungsmaßnahmen dienen. Dazu gehören Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen (einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen), bauvorbereitende Maßnahmen zur bodenschonenden Bauausführung, Kampfmitteluntersuchungen, archäologische Voruntersuchungen und sonstige Vorarbeiten, die wir oder von uns beauftragte Unternehmen durchführen.

Mögliche Maßnahmen

Auf den beanspruchten Flächen können eine oder mehrere Maßnahmen anfallen, die wir Ihnen hier erklären möchten:

Kleinbohrung

Ziel der Kleinbohrungen ist es, Bodenproben zu entnehmen und so Informationen über die Beschaffenheit des Bodens zu sammeln. Wir bestimmen unter anderem die Dicke sowie die Zusammensetzung der einzelnen Bodenschichten, die Lagerungsdichte und den Eindringwiderstand. Hierfür setzen wir Verfahren wie zum Beispiel die sogenannte Rammsondierung oder die Rammkernsondierung ein. Wir führen sie in der Regel mit kleinen Bohrraupen, im Ausnahmefall auch mit manngetragenen Schlaggeräten (Pürckhauer) durch. Die entnommene Bodenprobe hat einen Durchmesser von bis zu neun Zentimetern und ist fünf bis sieben Meter tief. Die Geräte und die Aufstellflächen (circa drei mal drei Meter) wählen wir so, dass wir Einwirkungen auf den Boden so gering wie möglich halten.

Kleinbohrungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollten die Arbeiten – zum Beispiel witterungsbedingt – länger dauern, informieren wir die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten rechtzeitig. Nach Abschluss der Bohrung werden wir das Bohrloch fachgerecht verschließen.

Zuwegungen zu Kleinbohrungen

Die Zuwegungen zu den Bohrpunkten planen wir so, dass wir überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche, oder ggf. auch private Wege nutzen. Einige Punkte werden wir nicht direkt über feste Wege anfahren können, sodass wir in diesen Fällen auch Acker- und Grünflächen nutzen müssen.

Kernbohrungen

Mit Kernbohrungen untersuchen wir den Baugrund in einer Tiefe von 15 bis 30 Metern. Sie kommen unter anderem dort zum Einsatz, wo wir Infrastrukturen wie Straßen oder Schienen queren müssen. Bevor wir eine Kernbohrung durchführen können, müssen wir sicherstellen, dass auf den jeweiligen Flächen keine Kampfmittel aus den Weltkriegen liegen. Diese Kampfmittelbohrung führen wir in der Regel mit einer an einem Minibagger befestigten Bohrschnecke aus. Der Bohrkopf der anschließenden Kernbohrung hat Durchmesser von circa zehn Zentimetern. Wenn wir die Bohrung abgeschlossen haben, verfüllen wir das Bohrloch mit einem geeigneten Material. So schließen wir Sackungen an der Oberfläche oder Veränderungen der hydrogeologischen Eigenschaften aus.

Kernbohrungen dauern ein bis zwei Tage, danach stehen Ihnen die Flächen wieder frei zur Verfügung. Sollten die Arbeiten – zum Beispiel witterungsbedingt – länger dauern, informieren wir die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten rechtzeitig. Für die Kernbohrungen benötigen wir eine Arbeitsfläche von mindestens zehn mal zehn Metern. An den Kernbohrpunkten führen wir zum Teil ergänzende Ramm- oder Drucksondierungen (s.u.) durch, die jedoch keine zusätzliche Arbeitsfläche beanspruchen.

Zuwegung zu Kernbohrungen

Die Zuwegungen zu den Bohrpunkten planen wir so, dass wir überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche, oder ggf. auch private Wege nutzen. Einige Punkte werden wir nicht direkt über feste Wege anfahren können, sodass wir in diesen Fällen auch Acker- und Grünflächen nutzen müssen.

Gewässervermessung

Mit der Trasse für unser Erdkabelprojekt A-Nord müssen wir zahlreiche Gewässer queren. Welche Verfahren dabei zum Einsatz kommen, hängt unter anderem von den Höhen des angrenzenden Geländes und den Höhen der Gewässersohlen ab. Um diese Werte zu bekommen, vermessen wir die Gewässer mit einem globalen Navigationssatellitensystem, das die Lage und Höhe von Geländepunkten mit Hilfe von Satellitensignalen bestimmt. An Stellen ohne Satellitenempfang arbeiten wir mit elektrooptischen Messsystemen. Breitere Gewässer vermessen wir ggf. mit einem Echolot. Wie lange eine Gewässervermessung dauert, hängt von der Größe des Gewässers ab. Wir gehen aber davon aus, dass wir sie in der Regel innerhalb eines Tages abschließen können.

Zuwegung zur Gewässervermessung

Vom nächstgelegenen befahrbaren Weg gelangen ein bis zwei Personen, die die Vermessung durchführen, zu Fuß zum Gewässer. Dafür müssen sie zum Teil auch private Grundstücke betreten.

Grundwassermessstellen

Einige Stellen, an denen wir Kernbohrungen durchführen, bauen wir zu Grundwassermessstellen aus. So können wir die sogenannte Hydrogeologie der Flächen untersuchen und prüfen, ob später während der Baumaßnahme Grundwasserhaltungsmaßnahmen erforderlich sind. Wir verwenden dafür Geräte, die den Grundwasserstand automatisch messen und die entsprechenden Daten speichern. Kleinbohrungen bauen wir im Einzelfall zu Rammfiltermessstellen aus. Hierzu bringen wir in die Bohrlöcher Filterrohre und Filterkies ein. Den Kopf der Messstelle legen wir in der Regel über der Erdoberfläche an. Alle Flächen, auf denen wir Grundwasser- oder Rammfiltermessstelle einrichten, können weiterhin ohne oder nur mit geringer Einschränkung bewirtschaftet werden. Da wir die Daten der Grundwassermessstellen in regelmäßigen Abständen auslesen, müssen wir die jeweiligen Flächen während der gesamten Baumaßnahme betreten können.

Drucksondierung (CPT)

Eine Drucksondierung (CPT) ist ein Verfahren, mit dem wir Informationen über die Beschaffenheit des Baugrunds sammeln. Dabei drücken wir eine kegelförmige Spitze mit einer Fläche von etwa 15 Quadratzentimetern in den Boden. Eine Sonde misst den Spitzendruck und die sogenannte Mantelreibung. Wir sondieren in einer Tiefe von 15 bis maximal 30 Metern. Die CPT-Geräte sind auf einem LKW oder auf einem Raupenfahrzeug montiert. Für die Sondierung benötigen wir eine Arbeitsfläche von mindestens zehn mal zehn Metern. Drucksondierungen dauern in der Regel nur wenige Stunden, sodass wir Ihre Flächen nur einen Tag lang in Anspruch nehmen müssen. Sollten die Arbeiten – zum Beispiel witterungsbedingt – länger dauern, informieren wir die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten rechtzeitig. Das entstandene Loch verschließen wir anschließend fachgerecht.

Schürfe

In Einzelfällen legen wir zur bodenkundlichen Kartierung mit einem Minibagger Schürfe mit einer Tiefe von circa 1,5 bis 2 Metern an. Diese verfüllen wir wieder, sobald die einzelnen Bodenschichten erfasst sind. Diese Maßnahme dauert in der Regel einen Tag. Sollten die Arbeiten – zum Beispiel witterungsbedingt – länger dauern, informieren wir die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten rechtzeitig.

Kampfmitteluntersuchung

Vor der archäologischen Voruntersuchung müssen die Flächen auf Fremdkörper, wie etwa Kampfmittel, untersucht werden. Dazu haben wir bereits in einem ersten Schritt die Bereiche, für die ein Kampfmittelverdacht besteht, durch historische Recherchen mit Luftbildauswertungen abgeglichen. Demnächst nehmen wir auf diesen Kampfmittelverdachtsflächen geomagnetische Sondierungen der Oberfläche vor. Sofern wir Kampfmittel o. ä. orten, werden wir diese im Vorfeld von Ihrem Grundstück räumen. Je nach aufgefundenem Fremdkörper und Tiefenlage erfolgt dies durch eine Fachfirma mit einem Kleinbagger.

Archäologische Voruntersuchung

Um im Vorfeld der Baumaßnahme für die Vorhaben A-Nord, DolWin4 und BorWin4 archäologische Fundplätze zu lokalisieren, müssen wir in ausgewählten Bereichen Voruntersuchungen vornehmen. Die zuständige Denkmalschutzbehörde legt diese Bereiche fest.

Für die Voruntersuchungen müssen wir Eingriffe in den Boden vornehmen. Dabei gehen wir dabei wie folgt vor:

1. Entlang der Flächen trägt eine archäologische Fachfirma auf einer Breite von bis zu vier Metern den humosen Oberboden mittels eines Kettenbaggers und Löffel mit glatter Schneide ab. Der Oberboden wird anschließend seitlich des Untersuchungsfelds gelagert.

2. Anschließend tragen wir die darunterliegende Bodenschicht bis auf das archäologische Niveau ab. Dieses Bodenmaterial lagern wir innerhalb des Schnittes auf dem oberen mineralischen Horizont. Liegen die archäologischen Schichten deutlich tiefer, werden wir lediglich einzelne kleinflächige Sondagen (Größe ca. 1 x 2 Meter) bis auf den C-Horizont anlegen.

3. Sollten wir Befunde entdecken, werden wir diese im Planum dokumentieren und in einigen wenigen Fällen auch manuell mit dem Spaten schneiden und im Profil untersuchen.

4. Das Untersuchungsfeld werden wir anschließend so rasch wie möglich wieder verfüllen. Dabei berücksichtigen wir natürlich die ursprüngliche Anordnung der Bodenschichten und stellen diese wieder so her wie vorher. In der Regel werden wir die gesamte Maßnahme - vom Abtrag des Oberbodens bis hin zur Rückverfüllung - innerhalb von zehn Arbeitstagen auf den jeweiligen Flächen abschließen können.

Alle Arbeiten werden wir unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vornehmen lassen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.

Eine Auflistung der betroffenen Flurstücklisten finden Sie auf der folgenden Unterseite: Flurstückslisten

Die Flurstücklisten sind nach Kommunen/Gemeinden gegliedert.