Erste Untersuchungen für das Planfeststellungsverfahren

14. März 2019

Wo genau unsere Erdkabeltrasse für die Gleichstromverbindung A-Nord verlaufen wird, steht noch nicht fest. Kommendes Jahr legt die BNetzA zunächst den 1.000 Meter breiten Korridor fest, in dem das Kabel verlaufen wird. Wie dargestellt, gibt es derzeit noch einige alternative Korridorverläufe, die am Ende den Zuschlag bekommen können. Um jedoch eine Inbetriebnahme im vorgesehenen Zeitrahmen zu erreichen, bereiten wir auch schon erste Unterlagen für das dann folgende Planfeststellungsverfahren vor, das am Ende über den genauen Trassenverlauf entscheidet. Damit einher gehen verschiedene Voruntersuchungen vor Ort, die in der Planungsregion sichtbar sein werden.

Kartierungen, Vermessungen und punktuell Baugrunderkundungen – bereits 2019 werden wir die örtlichen Gegebenheiten intensiver unter die Lupe nehmen. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens dienen, das jedoch nicht vor 2020 starten wird. Doch darauf können wir nicht warten. „Unser ambitionierter Zeitplan, die Leitung 2025 in Betrieb zu nehmen, fordert von uns, Effizienzpotential frühzeitig zu erkennen und Schritte zu parallelisieren. Daher werden wir jetzt schon Untersuchungen vornehmen, die eigentlich erst viel später an der Reihe wären“, sagt Carsten Stiens, der bei Amprion die Genehmigung für das Projekt A-Nord verantwortet.

Bekanntgabe gemäß Paragraph 44 des Energiewirtschaftsgesetzes

„Bei den vorgezogenen Maßnahmen für das Planfeststellungsverfahren legen wir den Fokus ausschließlich auf unseren derzeitigen Vorschlagskorridor sowie einige ausgewählte Alternativen, die aus unserer Sicht das höchste Realisierungspotenzial haben. Dabei müssen wir das Risiko in Kauf nehmen, möglicherweise Bereiche untersucht zu haben, die am Ende nicht in dem genehmigten Korridor liegen“, erklärt Stiens. In diesem Fall würde die erhoffte Zeitersparnis nur gering ausfallen. Doch sollte die Bundesnetzagentur unserer Planung weitestgehend zustimmen, könnten wir bereits unmittelbar nach Abschluss der Bundesfachplanung den Antrag auf Planfeststellung stellen. Stiens: „Das ist unser Ziel für das Jahr 2020, daher werden wir bereits jetzt sichtbar unterwegs sein.“

Hauptsächlich sollen in diesem Jahr Kartierungen und Vermessungen laufen. Flurschäden werden mit diesen Vorarbeiten nicht verbunden sein. Punktuell kann aber auch schon der Bohrer zum Einsatz kommen, um den Baugrund zu erkunden oder Kampfmittel zu sondieren. Diese Arbeiten erfolgen natürlich in Abstimmung mit den jeweiligen Flächeneigentümern. Auch wenn die Maßnahmen aktuell noch keinen Rückschluss auf den späteren Verlauf der Erdkabeltrasse geben, kündigt Amprion sie, gemäß des Paragraphs 44 des Energiewirtschaftsgesetzes, frühzeitig an.